Datenschutzerklärung schweiz website
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Manchmal darf eine kostenlos erstellte Datenschutzerklärung nur verwendet werden, wenn auf den Generator-Anbieter verlinkt wird.
Einige Datenschutz-Generatoren sind kostenpflichtig, weil sie aktuell gehalten sowie ergänzt und verbessert werden. Die Kontaktangaben müssen unabhängig von jenen der oder des Verantwortlichen sein.
Darüber sollte – mindestens in allgemeiner Form – informiert werden.
Ferner sollte über die verwendeten Kommunikationskanäle informiert werden.
eines Dritten) an der Datenverarbeitung, das den Datenschutz überwiegt
Der Fehler, dass gar keine Datenschutzerklärung vorhanden ist, kommt inzwischen selten vor.
Dafür sind folgende Fehler häufig zu beobachten:
- Schweizerische Websites unterstellen sich freiwillig und vollständig der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und sonstigem ausländischem Recht, halten aber die entsprechenden Pflichten nicht ein.
- Der Inhalt der Datenschutzerklärung ist sichtbar veraltet, allenfalls allein schon aufgrund einer uralten Datumsangabe.
- Der Weblink zur Datenschutzerklärung ist auf der Website nicht auffindbar, beispielsweise weil der Weblink in einem Menü versteckt ist.
- Der Inhalt der Datenschutzerklärung ist unvollständig, häufig betroffen sind eingebundene Dienste von Dritten.
- Der Inhalt der Datenschutzerklärung ist falsch, beispielsweise wird eine Anonymisierung von IP-Adressen behauptet, die gar nicht erfolgt.
- Die Datenschutzerklärung behauptet Einwilligungen, die nicht erteilt wurden und allein durch die Erwähnung in der Datenschutzerklärung auch nicht rechtswirksam erteilt werden können; erforderliche Einwilligungen sollten immer unabhängig von einer Datenschutzerklärung eingeholt werden, .
- Es wird die (ausdrückliche) Einwilligung in die Datenschutzerklärung verlangt, wodurch diese einen vertraglichen Charakter erhält oder gar zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird.
- Allfällige Facebook-Seiten oder die sonstige Social Media-Präsenz werden in der Datenschutzerklärung nicht erwähnt oder es geht vergessen, die Datenschutzerklärung auf der eigenen Social Media-Präsenz zu verlinken.
- Schweizerische Websites, die teilweise die DSGVO einhalten müssen, haben keinen EU-Datenschutz-Vertreter benannt oder haben die Angaben aus einer fremden Datenschutzerklärung kopiert, ohne selbst einen Vertreter benannt zu haben.
- Die Datenschutzerklärung wurde einmal erstellt und danach nicht mehr gepflegt, so dass sie im Laufe der Zeit immer mehr Fehler enthält.
Perfekte Datenschutzerklärungen: Don’t panic!
Für Datenschutzerklärungen gilt wie häufig im Recht: Don’t panic!
Für Website-Betreiber:innen führt (fast) kein Weg daran vorbei, eine aktuelle, richtige und vollständige Datenschutzerklärung zu erstellen, zu veröffentlichen und zu pflegen.
Die Datenschutzerklärung ist ein wichtiger Teil der sichtbaren Datenschutz-Compliance.
Website-Betreiber:innen riskieren ansonsten den unerwünschten Kontakt mit betroffenen Personen und mit Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Es ist ein häufiger Fehler, die Einwilligung in eine Datenschutzerklärung zu fordern, allenfalls sogar ausdrücklich mit einem Kästchen. Beispiel: Zusendung von Werbemails.
Exkurs: Was sind personenbezogene Daten im Datenschutz?
Art.
Die Datenschutzerklärung ist abzugrenzen von der Einwilligung im Datenschutz. So ist sie von jeder Seite aus zu sehen.
Die Datenschutzerklärung muss die gleiche Schriftgröße und -art haben wie der sonstige Inhalt Ihrer Website. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
Weiterhin müssen Sie bestimmte allgemeine Angaben machen:
- Wer ist für die Datenschutzerklärung verantwortlich?
Der Datenschutz-Generator wird fortlaufend gepflegt*, um die Aktualität und Richtigkeit der erstellten Datenschutzerklärung zu gewährleisten.
Tipp 💡
Mit dem Datenschutz-Generator von Datenschutzpartner* kannst du aktuelle und vollständige Datenschutzerklärungen erstellen. dafür sorgen, dass Unternehmen und Behörden Zuständigkeiten richtig zuweisen und die beteiligten Mitarbeiter entsprechend schulen.Zudem berät und überwacht der Datenschutzbeauftragte die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFO).
Passen Sie die Inhalte an Ihre konkreten Tools und Prozesse an.
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24
Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Eine besondere Bedeutung hat hier Art. 6 Abs. 1 lit a DSGVO. FAQ: Datenschutzerklärung & Generator
1.
Doch auch die Abmahnkosten selber müssen Sie tragen. Datenschutzerklärungen dürfen nicht im Kleingedruckten versteckt werden, sodass betroffene Personen hier länger suchen müssen als nötig.
Sie müssen die Rechtsgrundlagen nennen und idealerweise Informationen gliedern und strukturieren. Bei Diensten mit einem besonders vielseitigen Funktionsumfang oder mit besonderen Risiken ist eine Erwähnung und Verlinkung aber sinnvoll.
Für die Übersichtlichkeit hilft ein Inhaltsverzeichnis am Anfang der Datenschutzerklärung.
Faustregel #2Die Datenschutzerklärung einer Website muss immer aktuell, richtig und vollständig über die Beschaffung und sonstige Bearbeitung von Personendaten sowie über die Ansprüche und Rechte der betroffenen Personen informieren.
Viele Datenschutzerklärungen sind mit einem Datum versehen.
So können bereits IP-Adressen, die in Server-Logdateien erfasst werden, Personendaten darstellen. Eine Datenschutzerklärung informiert die Besucher über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten und spielt eine wichtige Rolle beim Aufbau von Vertrauen. Dazu gehört die Veröffentlichung einer aktuellen, richtigen und vollständigen Datenschutzerklärung.
Einiges an Informationen über Dienste von Dritten, die in die eigene Website eingebunden sind, kann man durch eigenes Surfen auf der Website herausfinden.
In diesem Artikel werden wir uns auf die Anforderungen an den passenden Datenschutzgenerator Schweiz konzentrieren und darauf, wie dieses Tool dich bei der Erstellung einer rechtlich konformen Datenschutzerklärung unterstützen sollte. Hierbei geht es darum, dass der Betroffene die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zulässt, weil das Gesetz die Datenverarbeitung nicht erlaubt.
Das Erstellen einer Datenschutzerklärung ist deshalb nicht nur eine Rechtsfrage, sondern gleichzeitig eine Stilfrage.
Datenschutz-Aufsichtsbehörden fordern oft sehr ausführliche und mehrstufige Datenschutzerklärungen.